A. Aufnahmeausschuss
Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Plattformen in den „Code of Conduct“ trifft ein Aufnahmeausschuss. Dieser Aufnahmeausschuss besteht aus vier Mitgliedern: je ein*e Vertreter*in
- des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)1 oder seiner Mitgliedsgewerkschaften,
- des Deutschen Crowdsourcing Verbands,
- der Plattformen und
- der Crowdworker.